Historischer Rundgang Erdmannhausen

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Bugmühle

Ein Gesetz von Kaiser Friedrich I. „Barbarossa“ von 1158 zwang die Bevölkerung, das Getreide ausschließlich in der Mühle des Grundherren mahlen zu lassen. An der Murr gab es zwei dieser sogenannten Bannmühlen: die „Buchmühle“ und die „Run(t)zmühle“. Die Buchmühle (erstmalig 1473 „als Buchmühlin“ bezeichnet) gehörte ursprünglich zu dem abgegangen Ort Weikershausen und die Run(t)-zmühle zu Erdmannhausen. Nach der Wüstung von Weikershausen kam die Bugmühle zu Erdmannhausen und die später abgegangene „Run(t)zmühle“ zu Kirchberg. Die Buchmühle wird 1832 erstmals amtlich als „Bugmühle“ mit einem Korn- und Hirsemahlwerk bezeichnet. 1862 wurde wenige Meter flussaufwärts ein neues Mühlengebäude mit fünf unterschlächtigen Wasserrädern gebaut. Der Mühlenbetrieb wurde 1967 im Zuge der Murrbegradigung eingestellt, dabei das Wehr abgebrochen und der ursprüngliche Mühlenkanal zugeschüttet.


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